Zahnlaborkosten
Zahnersatz
Zahnersatz ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich in erster Linie mit der Wiederherstellung/Rekonstruktion verloren gegangener Zahnsubstanz befasst. Die Idee, Zähne künstlich zu ersetzen, lässt sich teilweise bis in die Antike zurückverfolgen. Allerdings war dieser frühe Zahnersatz hinsichtlich seiner funktionellen Beschaffenheit eher mangelhaft.
Wirklicher Zahnersatz, der alle Anforderungen erfüllt, steht erst seit einigen Jahrzehnten zur Verfügung. Das Ziel besteht heute nicht mehr allein darin, einen ästhetisch-kosmetischen Effekt zu erreichen. Zahnärzte und Labortechniker arbeiten beim Zahnersatz heute vor allem daran, die Funktion wieder herzustellen.
Zahnbehandlungsphobie
Die Zahnbehandlungsphobie bzw. die Zahnbehandlungsangst ist auch in Deutschland ein verbreitetes Problem, unter dem Patienten in Zahnarztpraxen regelmäßig leiden. Dabei ist nicht nur zwischen der Phobie als Angststörung und dem einfachen Angstgefühl zu unterscheiden. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang betrachtet werden, ob es sich um eine globale Angststörung handelt oder sich die Phobie lediglich gegen einzelne Behandlungsschritte richtet.
Zahnbehandlung
Zahlungsverzug
Xilit
Wurzelbehandlung
Widerrufsrecht
Wartezeit
Versicherungsvertragsgesetz
Verischerungssteuer
Versicherungsnehmer
Versicherungsjahr
Der Begriff Versicherungsjahr hat im Versicherungswesen aus verschiedenen Gründen erhebliche Bedeutung. Viele Versicherungsverträge werden über den Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Dabei beginnt der Vertrag oft nicht mit dem kalendarischen Jahreswechsel, sondern der Vertragsbeginn kann von den Beteiligten beliebig festgelet werden.
Versicherungsende
Unterfütterung
Die Unterfütterung dient in der Zahnmedizin zur Anpassung einer Prothese an sich verändernde Rahmenbedingungen hinsichtlich des Prothesenlagers. Hintergrund: Eine Prothese als Zahnersatz übt auf das unterlagernde Weichteilgewebe und den Kieferknochen (Prothesenlager) Druck aus.
Taschentiefe
Die Taschentiefe ist in der Zahnheilkunde ein Anzeichen bzw. Maß für das Fortschreiten verschiedener Zahnerkrankungen. Besonders im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Parodontitis besitzt die Bestimmung der Taschentiefe Aussagekraft. Hintergrund: Durch die entzündlichen Prozesse – ausgehend von Bakterienvergesellschaftungen in den Zahnbelägen – kommt es zu einem fortschreitenden Rückzuck des Zahnfleischsaums, was die Entstehung der Zahnfleischtaschen nach sich zieht.
Tarifwechsel
Der Begriff Tarifwechsel wird heute im allgemeinen Sprachgebrauch oft irreführend verwendet – für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem neuen Anbieter. An dieser Stelle handelt es sich eigentlich nicht um einen Tarifwechsel im engeren Sinn, sondern den Wechsel der Versicherung. Aus dieser Tatsache heraus ergeben sich einige Besonderheiten.
Sekundärkaries
Von Sekundärkaries wird in der Zahnheilkunde gesprochen, wenn es im Bereich einer bereits behandelten kariösen Stelle zu einer Kariesneubildung kommt. Diese Form der Karies tritt bevorzugt in den Randbereichen einer unzureichend geglätteten Füllung auf. Durch den randlichen Überstand bietet die angelegte Füllung der Kariesgenese ausgezeichnete Bedingungen, weshalb dieses Areal als sogenannte Prädilektionsstelle angesehen wird.
Regelversorgung
- Wirtschaftlichkeit,
- Zweckmäßigkeit und
- Notwendigkeit.
Quecksilber
Quecksilber (Symbol im Periodensystem der Elemente Hg) ist ein bereits seit dem Altertum bekanntes Metall mit besonderen Eigenschaften. Speziell die Tatsache, dass Quecksilber bei Zimmertemperatur flüssig ist, hebt es von anderen Metallen ab. Im Zusammenhang mit der Zahnmedizin ist das Metall wegen der Amalgam-Bildung von Bedeutung.
Professionelle Zahnreinigung
Als Professionelle Zahnreinigung werden Maßnahmen in der Prophylaxe zusammengefasst. Konkret steht hier vor allem die Entfernung der harten Beläge (Zahnstein) im Vordergrund, da diese selbst im Zuge einer mechanischen Zahnreinigung mit Zahnpflege-Utensilien wie Zahnbürste und Zahnpasta nicht mehr entfernt werden. Hintergrund: Innerhalb kurzer Zeiträume entstehen auf dem Zahnschmelz weiche Beläge, die nach wenigen Tagen mineralisieren.
Pulpitis
ICD-10 Codierung: Pulpitis (K04.0)
Die Pulpitis oder Zahnnerventzündung ist einer Erkrankung, die Patienten vordergründig durch den entstehenden Schmerz wahrnehmen. Durch unterschiedliche Faktoren ausgelöst, kann eine Pulpitis den Zahnnerv soweit schädigen, dass es zum Untergang des Gewebes kommt. Es bildet sich eine Nekrose bzw. im weiteren Verlauf ist auch die Mikroabszessentstehung möglich. Auslöser der Zahnnerventzündung können verschiedene Ursachen sein, wie
Prämie
Der Begriff Prämie wird im Versicherungsrecht gleichbedeutend mit der Bezeichnung Versicherungsbeitrag benutzt. Es handelt sich dabei letztlich also um das Entgelt, welches der Versicherungsnehmer dem Versicherer zu überweisen hat. Dieser gewährt wiederum bei laufender Prämienzahlung den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz.
Plaque
ICD-10 Codierung: Auflagerungen (Beläge) auf den Zähnen (K03.6)
Plaque oder Zahnbelag bildet sich im Mund auch bei Einhaltung aller Pflegehinweise zur Erhaltung der Zahngesundheit. Als Auflagerung auf der Zahnsubstanz lässt sich Plaque in einigen Stadien problemlos mit einfachen Hilfsmitteln entfernen. Kommt es zur Mineralisierung des Belags, bildet sich Zahnstein, für dessen Entfernung in aller Regel nur Zahnärzten passende Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Problematisch ist die Bildung von Plaque vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Beläge Mikroorganismen wie Streptococcus mutans eine Lebensgrundlage bieten können. In der Folge können sich Karies oder eine Zahnfleischentzündung entwickeln.
Zur Entstehung von Plaque kommt es durch einen mehrphasigen Prozess, welcher sich in der Zusammensetzung des Zahnbelags widerspiegelt. Plaque besteht aus
Parodontitis
ICD-10 Klassifikation: Akute Parodontitis (K05.2) und Chronische Parodontitis (K05.3)
Bei der Parodontitis handelt es sich um eine entzündliche Erkrankung des Zahnfleischs, bei der es zu schweren Gewebsdefekten mit Auswirkungen auf den Zahnhalteapparat kommen kann. Umgangssprachlich oft auch als Parodontose bezeichnet, unterscheidet die Zahnmedizin eine akut verlaufende Erkrankung sowie die chronische Parodontitis.
Obliegenheitsverletzung
Obliegenheitsverletzungen sind im Versicherungswesen ein sehr weit gefasster Begriff, dem in der Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsunternehmen ein erheblicher Stellenwert beizumessen ist. Grundsätzlich handelt es sich bei der Obliegenheit um eine Pflicht des Versicherten, die aus Sicht des Versicherungsunternehmens aber kein einklagbares Recht entstehen lässt. Die Besonderheit der Obliegenheit besteht darin, dass Versicherungsnehmerim Rahmen einer Verletzung aber mit leistungsmindernden Aspekten rechnen müssen.
Obliegenheit
Als Obliegenheit werden im Versicherungswesen Pflichten des Verbrauchers bezeichnet, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergeben. Grundsätzlich sind Obliegenheiten ein Gestaltungsmerkmal der Versicherungsverträge, aus denen die Versicherungsgesellschaft keinen Rechtsanspruch ableiten kann.
Nichtversicherbarkeit
Die Nichtversicherbarkeit spielt im gesamten Versicherungswesen eine große Rolle. Deren Einfluss ist nicht nur auf die Zahnzusatzversicherung beschränkt. Konkret erfasst der Begriff eine individuelle Risikosituation, für die das angefragte Versicherungsunternehmen keine Leistungszusage für den Schadensfall geben kann. In der Personenversicherung ergibt sich dies beispielsweise beim Vorliegen gewisser schwerwiegender Erkrankungen, die bereits zum Zeitpunkt des Antrags bekannt waren.
Narkose
Materialkosten
Mundspülung
Als Mundspülung wird heute ein breites Spektrum verschiedener flüssiger Zahnpflegeprodukte bezeichnet, die in verdünnter oder unverdünnter Form angewendet werden. Neben dem kosmetischen Effekt eines frischen Atems erreichen Mundspüllösungen durch die Verwendung bestimmter Inhaltsstoffe auch medizinische Wirksamkeit. Die Entwicklung der Mundspülungen geht ins 19. Jahrhundert zurück und ist eng mit dem Namen Karl August Lingner verbunden.
Leistungsfreiheit
Leistungsfreiheit kann im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung verschiedene Bedeutungen annehmen. Dabei richtet sich der Begriff sowohl gegen den Versicherungsnehmer als auch die Versicherung. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gesellschaft in ihren Bedingungen für die Leistungsfreiheit innerhalb einer Versicherungsperiode einen Bonus – zum Beispiel in Form eines Beitragsrabatts – für den Versicherten vorsieht.
Leistungsdauer
Leistungsausschlüsse
Als Leistungsausschlüsse werden alle Behandlungskosten in der Zahnzusatzversicherung erfasst, für die in der Versicherung keine Kostenerstattung vorgesehen ist, obwohl die Behandlung zum Fachbereich der Zahnheilkunde gehört. Dabei ist zwischen einem allgemeinen Leistungsausschluss und dem Leistungsausschluss wegen Wartezeit (Karenzzeit) zu unterscheiden. Letzterer gilt nur für die Dauer der Karenzzeit, welche im Zusammenhang mit der Zahnzusatzversicherung in der Regel bei acht Monaten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzleistungen liegt (siehe § 3 MB/KK 2009).
Lachgas
Distickstoffmonoxid (chemische Formel N2O) ist ein farbloses Gas, dessen Synthese erstmalig im 18. Jahrhundert gelang. Anschließend dauerte es aber noch einmal knapp 100 Jahre, bis sich das Gas auch im Bereich der medizinischen Anwendung durchsetzen sollte. Dabei setzen Ärzte heute wie früher auf die sedierende Wirkung von Lachgas.
Laborkosten
Laborkosten fallen bei einer Zahnbehandlung vor allem im Bereich der zahntechnischen Leistungen des praxiseigenen oder eines externen Zahnlabors an, welches Aufbissbehelfe, Zahnkronen oder Ähnliches anfertigt. Diese Zahnlaborkosten werden – je nach Versicherungsstatus des Patienten – anhand verschiedener Bemessungsrichtlinien ermittelt. Für Kassenpatienten gilt in der Regelversorgung das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis als Abrechnungsmaßstab der zahntechnischen Leistungen. Sofern Laborkosten für einen Privatversicherten anfallen, erfolgt die Liquidierung allgemein durch eine Anlehnung an die Bundeseinheitliche Benennungsliste.
Knirschschniene
Die Knirscherschiene ist ein therapeutisches Hilfsmittel in der Dentalmedizin aus der Rubrik Aufbisshilfe/Aufbissschiene. Allgemein kommt die Knirscherschiene zum Einsatz, wenn es um die Behandlung von Bruxismus geht. Letztgenanntes Krankheitsbild ist eine Nebenfunktion des eigentlichen Kauvorgangs. Allerdings sind die Anpress-/Aufpressdrücke hier deutlich höher als beim Kauen.
Kieferorthopädie
Bei der Kieferorthopädie handelt es sich um ein Feld der Zahnheilkunde, in dem es vorrangig um das Erkennen und Behandeln von Zahnfehlstellungen geht. Dabei liegt das Augenmerk der Behandler schon auf dem frühzeitigen Erkennen erster Anzeichen. Je früher eine kieferorthopädische Behandlung beginnt, desto besser sind die Heilungsaussichten und so kürzer meist die Therapiedauer.
Karies
ICD-10 Codierung: Zahnkaries (K02.-)
Karies – auch als Zahnkaries, Caries dentium oder Zahnfäule bezeichnet – ist eine Erkrankung der Zahnhartsubstanz (Zahnschmelz, Dentin). Als einer der auslösenden Hauptfaktoren gilt die Anwesenheit bestimmter säurebildender Mikroorganismen in Zahnbeläge (Plaque). Letztere verarbeiten Kohlehydrate aus der Nahrung, es kommt zu Demineralisierungen. Dabei werden Phosphatverbindungen aus der Zahnhartsubstanz gelöst. Die dabei entstehenden Läsionen können immer weiter fortschreiten. Ohne frühzeitige Behandlung kann Zahnkaries früher oder später das Pulpencavum erreichen.
Karanzzeit
Der Begriff Karenzzeit hat im Alltag mehrere Bedeutungen. So ist die Bezeichnung auf die Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots beim Ausscheiden aus einem Arbeitsvertrag anwendbar. Im Zusammenhang mit dem Versicherungswesen ist die Benutzung des Begriffs in erster Linie dann üblich, wenn es um die Wartezeit geht.
Inlay
IGeL Individuelle Gesundheitsleistung
Individualprophylaxe
Unter dem Begriff der Individualprophylaxe werden Maßnahmen des Zahnarztes zusammengefasst, welche in erster Linie der Vorbeugung dienen. Mit den einzelnen Leistungen soll das Entstehen von schwerwiegenden Zahnerkrankungen – wie etwa Zahnkaries oder einer Gingivitis – verhindert werden. Neben dem Leistungskatalog für die gesetzliche Krankenversicherung, in welchem die Individualprophylaxe für Kinder/Jugendliche und Erwachsene getrennt wird, existieren ähnliche Leistungsbeschreibungen innerhalb der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Implantat
Das Implantat hat in der Vergangenheit für die Anfertigung von Zahnersatz in der Zahnheilkunde erheblich an Bedeutung gewonnen. Zusammengefasst in der Implantologie, handelt es sich beim Implantat um ein in den Kieferknochen eingesetztes Trägerelement, welches nach dem Einwachsen in den Knochen die Suprakonstruktion als eigentlichen Zahnersatz aufnimmt.
Höchstsatz
Der Höchstsatz spielt in der Abrechnungspraxis zwischen Zahnarzt und Privatversicherten sowie Privatleistungen für Kassenpatienten eine bedeutende Rolle. Nach § 5 GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) kann für die Abrechnung von Leistungen der einfache bis 3,5-fache Gebührensatz herangezogen werden. Allerdings soll dieser Höchstsatz für die Berechnung der Leistungen eher eine Ausnahme sein.
Hypnose
Hypnose ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Begriff mit einer doppelten Bedeutung. Auf der einen Seite steht Hypnose für den Zustand der hypnotischen Trance, greift aber auch als Beschreibung für das Verfahren, um Personen in diesen Zustand zu versetzen. Obwohl bereits seit dem 18. Jahrhundert Gegenstand einer wissenschaftlichen Betrachtung, hat die Hypnose heute immer noch eher den Charakter einer „Jahrmarktattraktion“.
Heilmittel
Heil und Kostenplan
Der Heil- und Kostenplan – kurz HKP – ist im Rahmen einer Versorgung mit Zahnersatz eines der wesentlichen Formerfordernisse im Zusammenhang mit einer Behandlung von Kassenpatienten und Privatversicherten. Allerdings wird für den letztgenannten Personenkreis der HKP aufgrund der GOZ angefertigt.
GOZ -Gebührenordnung für Zahnärzte
Durch die Gebührenordnung für Zahnärzte – kurz GOZ – kommt der Gesetzgeber seiner Pflicht nach § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) nach. Gegenstand der Gebührenordnung ist die Festlegung der Abrechnungsgrundlagen für alle von einem Zahnarzt erbrachten privatärztlichen Leistungen. Hintergrund: Vertragsärztliche Maßnahmen, die im Rahmen einer Behandlung von Kassenpatienten erbracht werden, rechnen Zahnärzte auf Grundlage des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen ab. Ihren Ursprung hat die GOZ im Jahr 1965, bis dahin galt die Preußische Gebührenordnung.
Gingivitis
ICD-10 Codierung: Gingivitis, akut (K05.0); Gingivitis, chronisch (K05.1)
Als Gingivitis wird die Entzündung des Zahnfleischs – also des auskleidenden Weichgewebes im Bereich des Zahnhalteapparats – bezeichnet. Auslöser der Gingivitis ist die Anwesenheit von verschiedenen Mikroorganismen in Zahnbelägen. Plaque bildet sich innerhalb weniger Stunden und bietet als Biofilm den Mikroorganismen gute Lebensbedingungen. Gegen diese Bakterien setzt der Körper die Immunabwehr in Gang. Es kommt in der Regel zu einer deutlichen Rötung des betroffenen Zahnfleischs. Gleichzeitig sind Schwellungen erkennbar. Dauert die Entzündungsreaktion an, bilden sich Defekte am Zahnfleisch, die allmählich zu dessen Abbau führen.
Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung ist im Versicherungswesen meist dort zu finden, wo individuelle Risiken gedeckt werden. Neben der Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung schließt dies den Bereich privat abgeschlossener Krankheitskostenvollversicherungen oder Teilzahlungstarife – wie die Zahnzusatzversicherung – ein. Die Gesundheitsprüfung hat allgemein die Aufgabe, eine Übersicht zum Gesundheitszustand des Antragstellers abzubilden.
In der privaten Krankenversicherung zielt die Prüfung auf den allgemeinen Gesundheitszustand ab, es geht um stationäre Behandlungen, ambulante Eingriffe o.ä. In der Zahnzusatzversicherung steht regelmäßig die Frage nach
Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen haben sich in Versicherungssegmenten eingebürgert, deren versichertes Risiko wesentlich durch individuelle Merkmale des Versicherungsnehmers beeinflusst wird. Neben der privaten Krankheitskostenvollversicherung oder den Berufsunfähigkeitstarifen gehört hierzu auch die Zahnzusatzversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
In Deutschland gilt seit Januar 2009 die Pflicht zum Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung nach § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Bundesbürger kommen dieser Verpflichtung auf zwei möglichen Wegen nach – dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV; auch als private Krankheitskostenvollversicherung bezeichnet) – oder der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Letztere ist einer der fünf Zweige in der Sozialversicherung. Im Dezember 1884 in Kraft getreten, ist die GKV sogar deren ältester Zweig. Die Wurzeln liegen im Wesentlichen in der zunehmenden Verelendung der Industriearbeiter und dem damit einhergehenden Erstarken der sozialdemokratischen Bewegung. Auf Betreiben des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck entstand in Deutschland das heute noch praktizierte Modell der Sozialversicherung.
Fissur
In der Medizin wird der Begriff Fissur in verschiedenen Fachgebieten verwendet. Die Deutung ist allerdings ähnlich, es handelt sich um Einkerbungen oder Einschnitte. Beispielsweise kann eine Weichteilfissur in Form einer Rhagade entstehen. Im Bereich der Zahnmedizin zielt die Bezeichnung auf jene Spalten und Furchen ab, die sich auf den Kaufflächen im Seitenzahnbereich (den Backzähnen) entwickeln.
Festkostenzuschuss
Als Festkostenzuschuss wird die Leistungspraxis der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit Leistungen zum Zahnersatz bezeichnet. Kern dieses Festzuschusssystems ist die Zuordnung einer vorgeschriebenen Behandlung zur beim Patienten vorgefundenen Befundsituation. Auf diese Weise ist 2005 eine Praxis entstanden, die für eine spezifische Behandlung genaue Kostenanteile vorsieht, an denen sich später die Zuschussleistung der Krankenkasse orientiert.
Familienrabatt
Der Familienrabatt wird in der Regel von Seiten der Versicherungsgesellschaften für Sachversicherungen gewährt. Zu den Grundvoraussetzungen gehört meist, dass wenigstens ein Kind unter 14 bis 16 Jahren (Altersgrenze variiert zwischen den Gesellschaften) im Haushalt der versicherten Person lebt. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob es sich um das leibliche Kind oder beispielsweise um ein Adoptiv- sowie Pflegekind handelt. Ebenfalls anerkannt werden auch Stiefkinder als Grund für den Familienrabatt.
Erstattungsfähige Aufwendungen
Der Begriff erstattungsfähige Aufwendungen ist im Bereich privater Krankheitskostentarife – zu denen auch die Zahnzusatzversicherung gehört – häufiger zu finden. Es handelt sich hierbei um eine Beschreibung jener Behandlungen bzw. Therapiemaßnahmen, welche vom Versicherungsvertrag als Leistung anerkannt werden. Tipp: Schauen Sie sich hierzu auch unsere Erstattungsbeispiele mit einer Zahnzusatzversicherung an.
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter spielt in verschiedenen Versicherungsbereichen eine wichtige Rolle. Besonders im Zusammenhang mit Tarifen, in denen biometrische Risiken von Belang sind, gehört das Eintrittsalter in aller Regel zu den Größen, welche für die Bemessung der Prämie eine Rolle spielen. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung trifft dies auch auf die Zahnzusatzversicherung zu.
Eigenanteil
Als Eigenanteil wird im Zusammenhang mit Behandlungen beim Zahnarzt häufig jener Anteil der Behandlungskosten bezeichnet, den Patienten für einen medizinisch notwendigen Zahnersatz übernehmen müssen. Fasst man diesen Begriff weiter, handelt es sich beim Eigenanteil um alle Kostenbestandteile, welche zulasten des Patienten gehen – also auch Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Eckzahn
Der Eckzahn (siehe Caninus) ist bei Säugetieren – und auch dem Menschen – vorhanden. Zwischen den Schneidezähnen und Prämolaren gelegen, werden die Eckzähne bei Raubtieren als Fangzähne zum Beutegreifen ausgebildet. Aus dieser Tatsache heraus kann sich die lateinische Bezeichnung Dens caninus (Hundszahn) ableiten lassen.
Direktversicherung
Der Begriff der Direktversicherung ist im Versicherungswesen mit mehreren Bedeutungen belegt. Einerseits taucht er im Zusammenhang mit den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge auf. Auf der anderen Seite werden Gesellschaften, die ihr Vertriebsgeschäft ausschließlich im Rahmen von Fernabsatzverträgen abwickeln, als Direktversicherung bezeichnet.
Diagnostische Leistungen
Dentin
Dentin ist eine Substanz, die am Aufbau der Zähne von Wirbeltieren beteiligt ist. Lateinisch als Substantia eburnea bezeichnet, füllt das Dentin den Zahn unterhalb des Zahnschmelzes aus. Phosphat und Kalzium bilden zwar den Hauptbestandteil des Dentins, zu einem Fünftel ist an dessen Aufbau aber auch organische Masse beteiligt.
Dentallegierung
Dentallegierung ist eine Sammelbezeichnung für alle Legierungen, die in der Zahnmedizin für die Anfertigung von Zahnkrone, Zahnprothese oder Implantat verwendet werden. Gänge Dentallegierung sind Amalgam – also Legierungen des Quecksilbers – oder die Verwendung von Zahngold, bei dem es sich ebenfalls um eine Legierung handelt.
Dauerauftrag
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers in der Zahnzusatzversicherung gehört die Beitragszahlung. Letztere ist wiederkehrend jeden Monat zu einem bestimmten Termin – oft vorschüssig zum 1. Tag eines Monats zu erledigen.
Craniomandibuläre Dysfunktion
Craniomandibuläre Dysfunktion oder CMD ist die Bezeichnung einer Erkrankung im Bereich des menschlichen Kiefergelenks. Dabei kommt es zu einer Fehlregulation in der Gelenk- und Muskelfunktion. Patienten leiden unter Schmerzen, die beim Kauen auftreten. Darüber hinaus wird die Craniomandibuläre Dysfunktion von Beschwerden wie
Caninus
Als Caninus bzw. Dens caninus wird in der Zahnmedizin der Eckzahn bezeichnet. Neben dem Gebiss des Menschen ist der Eckzahn auch bei anderen Säugetieren zu finden. Anatomisch ist der Caninus das Bindeglied zwischen den Schneidezähnen und den Prämolaren (Vorbackenzähnen). In einem vollständigen Gebiss werden insgesamt vier Eckzähne angelegt – einer je Kieferhälfte.
Brücke
Ein bedeutendes Aufgabengebiet der Zahnmedizin ist der Lückenschluss mithilfe von Zahnersatz. Neben der Verwendung eines Implantates kommt im zahnärztlichen Leistungsbereich des Zahnersatzes die Brücke als Versorgung in Frage. In der Zahnmedizin gehören Brücken zu den häufig verwendeten Zahnersatzmaßnahmen, da sie für viele Befunde der Regelversorgung entsprechen.
Die Brücke verfolgt zwei wesentliche Ziele: Einerseits soll mit deren Hilfe die Kaufunktion wiedergestellt werden. Auf der anderen Seite nimmt die Zahnbrücke eine Stützfunktion wahr, da die Extraktion eines Zahns Auswirkungen auf das gesamte Gebiss und die benachbarten Zähne hat, da es zu Veränderungen in den wirkenden Spannungen und Kräften kommt, was zu Verschiebungen der noch vorhandenen Zähne führen kann.
Bonusheft
Das Bonusheft wird von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung benutzt und dokumentiert den Vorsorgestatus des Inhabers. Dieser Vorsorgestatus hat unter anderem große Bedeutung für die Höhe der Kassenzuschüsse bei Zahnersatzleistungen. Der Aufbau des Bonusheft ist relativ einfach: Auf der Vorderseite werden die persönlichen Daten des Patienten eingetragen.
Die folgenden Seiten enthalten Vordrucke für
Bleaching
Der Begriff Bleaching fasst verschiedene Methoden zusammen, die eine Aufhellung der Zähne erreichen sollen. In erster Linie aus kosmetischen Gründen in Anspruch genommen, handelt es sich bei der Zahnaufhellung bzw. dem Bleaching um keine durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckte Leistung.
Besondere Versicherungsbedingungen
Der Begriff der „Besonderen Versicherungsbedingungen“ stammt aus dem Versicherungswesen, der Bezug auf die Regelwerke nimmt, denen das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Verbraucher zugrunde liegt.
Grundsätzlich werden die allgemeinen Rahmenbedingungen durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, definiert, welche sich auf ein breites Spektrum verschiedener Versicherungstarife innerhalb einer Schadensart anwenden lassen – wie für die Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Damit haben die AVB den Charakter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die konkrete Ausgestaltung von
Berufsgruppenrabatt
Der Berufsgruppenrabatt wird bei unterschiedlichen Versicherungsarten für bestimmte Berufe gewährt und beinhaltet einen verringerten Versicherungsbeitrag für die jeweilige Person. Welche Berufe einen Rabatt erhalten, liegt immer in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Versicherung. Die Versicherung kann von dem Versicherten einen Nachweis vom Arbeitgeber verlangen, der den betreffenden Beruf bestätigt. Wichtig ist, dass man bei einem eventuellen Berufswechsel, dies der Versicherung zeitnah mitteilt. Ansonsten liegt eine Verletzung des Versicherungsvertrags vor, die unweigerlich zu Vertragsstrafen führt.
BEMA
Die Bezeichnung BEMA steht für Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen und stellt die Basis für Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen im Rahmen der vorgesehenen Versorgung von Kassenpatienten dar. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können beim Zahnarzt für jeden Befund eine vorab festgelegte Regelversorgung in Anspruch nehmen, die als Kassenleistung abgerechnet wird. Die Höhe der Abrechnung richtet sich nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen. In seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 2004 erfasst der Bewertungsmaßstab sämtliche zahnärztliche Leistungen, die für eine Behandlung gesetzlich Versicherter vorgesehen sind.
Konkret handelt es sich hierbei um
Belag
Belag oder Zahnbelag (siehe Plaque) besteht aus Eiweißen und Kohlenhydraten sowie Phosphatverbindungen, die von den Mikroorganismen der Mundflora besiedelt werden. Typischerweise tritt Belag an Stellen auf, welche der natürlichen Zahnreinigung nur eingeschränkt zugänglich sind. Verhärtet der Belag, spricht man in der Zahnmedizin auch von Zahnstein. Durch die Mikroorganismen entstehen Erkrankungen wie Karies oder Zahnfleischentzündungen.
Beitragszeiten
Unter der Bezeichnung Beitragszeiten versteht man die Zeitspannen, in denen eine versicherte Person ihre Pflichtbeiträge oder auch die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat. Die Beitragszeiten fließen in die Berechnung der Rentenhöhe ein. Als Beitragszeiten werden unter anderen auch die Beiträge gezählt, die Personen bis 1945 nach dem damaligen Reichsrecht gezahlt haben oder Abgaben zur Sozialversicherung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist ein Steuerungselement im Bereich privat abgeschlossener Krankenversicherungstarife, welches den Versicherten zu einem verstärkten Kostenbewusstsein anhalten soll. Kerngedanke ist eine teilweise Rückzahlung der Prämie für ein Versicherungsjahr, wenn durch den Versicherungsnehmer bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Beitragserhöhung
Im Versicherungswesen wird von der Beitragsanpassung bzw. einer Beitragserhöhung gesprochen, wenn die Einstiegsprämie seitens der Versicherungsgesellschaft verändert wird. Dabei kann der Beitrag für einen Tarif in der Zahnzusatzversicherung angehoben werden oder sinken. In der Regel wird die Beitragserhöhung notwendig, wenn sich die Rahmenbedingungen für den Versicherungstarif verändern.
Behandlungskosten
Behandlungskosten entstehen im Zusammenhang mit jeder ärztlich verordneten bzw. durchgeführten Therapie. Dabei handelt es sich allerdings um ein sehr weites Feld, das von der reinen Diagnoseleistung und den sich eventuell anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen zu trennen ist.
Beginnverlegung
Seitens der Versicherungsgesellschaften ist allgemein der Folgemonat des Antrags auf die Zahnzusatzversicherung für den Beginn der Versicherung vorbelegt. Die Gesellschaften räumen Antragstellern die sogenannte Beginnverlegung als Wahlrecht hinsichtlich eines späteren Beginntermins ein.
Beginn der Versicherung
Der Beginn der Versicherung ist im Versicherungswesen aus verschiedenen Gründen von erheblicher Bedeutung. Einerseits entsteht mit dem Versicherungsbeginn für den Verbraucher eine Beitragszahlungspflicht. Auf der anderen Seite entsteht durch den Beginn der Versicherung für die Gesellschaft eine Leistungspflicht für den Fall, dass beim Versicherungsnehmer der Schadenfall eintritt.
Allerdings bietet das Versicherungsrecht den Beteiligten für den Beginn einer Versicherung einen gewissen Gestaltungsspielraum – und zwar im Hinblick auf den
Backenzähne
Die Backenzähne schließen das Gebiss – ausgehend von den Schneidezähnen – zum Rachenraum hin ab und haben in erster Linie die Funktion, aufgenommene feste Nahrungsbestandteile vor der Passage durch die Speiseröhre in den Magen-Darm-Trakt zu zerkleinern. In unterschiedlicher Ausprägung angelegt, werden die Backenzähne in Molare (Dentes molares; die hinteren Backenzähne) sowie die Prämolaren (Dentes praemolares, die vorderen Backenzähne) unterteilt.
Aufbissschiene
Aufbissschienen sind in der Zahnmedizin mittlerweile weitverbreitete Hilfsmittel, um verschiedene Erkrankungen des Kausystems zu behandeln. Hierfür werden die Schienen individuell an den Ober- bzw. Unterkiefer der Patienten angepasst. Anwendungsbereiche der Aufbissschiene sind beispielsweise das Vorliegen von Bruxismus oder Fehlstellungen der Kiefer zueinander, die mit Substanzverlusten (Abrasion) am Zahn einhergehen.
Aufbisshilfe
Aufbisshilfen kommen bei zahnärztlichen Behandlungen aus verschiedenen Gründen zum Einsatz – etwa bei länger andauernden Eingriffen oder wenn (z.B. aufgrund der Schmerzangst) die Gefahr eines unkontrollierten Zubeißens besteht.
Aufbaufüllung
Es besteht die Gefahr, dass Füllung und Zahn dem Kaudruck nicht mehr standhalten. Wird eine Überkronung oder ein Inlay für den geschädigten Zahn notwendig, muss das Areal dennoch mit einer Füllung versehen werden – der Aufbaufüllung.
Diese erfüllt an dieser Stelle letztlich zwei Aufgaben. Da das Anfertigen der Zahnkrone in der Regel mehr als eine Sitzung in Anspruch nimmt, schützt die Aufbaufüllung den Zahn. Parallel unterstützt die Aufbaufüllung auch den späteren Sitz der Krone und sorgt für deren Halt am Zahn. Anders als im Rahmen „normaler“ Zahnfüllungen spielt die Ästhetik bei der Aufbaufüllung so gut wie keine Rolle. Patienten, die dennoch auf entsprechenden Maßnahmen bestehen, müssen mit höheren Behandlungskosten rechnen – die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Es ist zu prüfen, inwiefern eine Zahnzusatzversicherung hier Behandlungskosten erstattet.
Attestkosten
Atteste, also ärztliche Zeugnisse, werden im Alltag immer wieder benötigt – etwa zum Nachweis, dass Kinder schulfähig sind o.ä.. Aber auch im Rahmen des Antrags auf eine private Krankenvollversicherung oder die Zahnzusatzversicherung kann ein Attest nötig werden – etwa im Zusammenhang mit einer Verkürzung der Wartezeit. Die Ausstellung der zahnärztlichen Zeugnisse ist mit Attestkosten verbunden.
Arzneimittelerstattung
Die Arzneimittelerstattung ist ein Begriff im Bereich der Krankenversicherung, welcher sich im Kern mit der Kostentragung für Medikamente befasst. Grundsätzlich sind Arzneimittel wesentlicher Bestandteil jeglicher medizinischen Behandlung, deren Verordnung sich nach der Untersuchung (Anamnese, Differenzialdiagnostik) an den allgemeinen Therapieempfehlungen des Arztes orientiert. Neben Haus- und Fachärzten kann auch ein Zahnarzt Arzneimittel – sofern sie den Mund- und Rachenraum bzw. die Zahngesundheit betreffen – verordnen. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung werden den Versicherten die nötigen – von den behandelten Ärzten/Zahnärzten verordneten Arzneimittel – auf der Grundlage des Sachleistungsprinzips nach § 2 Abs. 2 SGB V zur Verfügung gestellt.
Aphthe
ICD-10 Klassifikation: Rezidivierende orale Aphthen (K12.0)
Als Aphthen werden Geschwüre bezeichnet, die häufig im Bereich der Mundschleimhäute auftreten. Daneben sind Aphthen auch auf der Zunge, an den Mandeln oder am Zahnfleisch sowie im Bereich der anderen Schleimhäute des menschlichen Körpers möglich. Bis zu einer Größe von weniger als einem Zentimeter Durchmesser spricht man von Aphthen der Minor-Form. Werden die Geschwüre größer, handelt es sich um Major-Formen, für die in der Fachliteratur Durchmesser von mehr als 30 mm beschrieben werden.
Anästhesie
Die Anästhesie ist ein Teilbereich der Medizin, welcher sich im Wesentlichen mit der Reizleitungsunterbrechung beschäftigt. Hintergrund: Jeder operative Eingriff am Gewebe führt zu einem Trauma und ist daher für den Patienten mit Schmerzen verbunden. Durch den Schmerzreiz wird ein Abwehr-/Vermeidungsverhalten ausgelöst – wie Fluchtreflexe oder starke Muskelspannungen.
Für operative Eingriffe ist dieses Schutzsystem ein nachteiliger Effekt, zu dessen Beseitigung die Anästhesie beiträgt. Hierunter wird eine Unterbrechung der Reizleitung bzw. Schmerzwahrnehmung verstanden, die mit einer Muskelrelaxierung als Vorbereitung des Operationsfeldes einhergehen kann.
Anzeigepflichtverletzung
Auf Grundlage von § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen Versicherungsnehmerim Antrag zur Zahnzusatzversicherung Angaben zu relevanten Risiken und Gefahrumständen machen – sofern sie schriftlich vom Versicherer danach gefragt werden. Unterlassene oder falsch gemachte Angaben stellen versicherungsrechtlich eine Anzeigepflichtverletzung dar.
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht umfasst im Bereich der privaten Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung eine Obliegenheit des Versicherten, die bereits vor Zustandekommen des Versicherungsvertrags greift. Deren Kern besteht in der wahrheitsgemäßen, umfassenden und genauen Angabe aller für den Abschluss wesentlichen Sachverhalte.
Anwartschaftsversicherung
Unter einer Anwartschaftsversicherung versteht man eine Versicherung, die aktuell keine Leistungen gewährt, aber dafür die Rückkehr zur jeweiligen Versicherung, zum Beispiel nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Die Anwartschaftsversicherung ist zudem eine Versicherungsform, die einzeln vereinbart werden kann oder man wandelt beispielsweise eine bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung um.
Antragsstellung
Die Antragstellung ist wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags. Der Versicherungsnehmer bekundet damit das Interesse am Abschluss einer Versicherung zu ausgewählten Konditionen. Im Versicherungsrecht hat der Antrag damit grundlegende Bedeutung, da er die Willenserklärung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung darstellt…
Antragsbindefrist
Unter der Antragsbindefrist versteht man im Versicherungswesen jenen Zeitraum, über welchen der Verbraucher nach Abgabe seines Antrags an diesen gebunden sein soll. Die Angabe der Antragsbindefrist gehört zu den wesentlichen Inhaltserfordernissen, welche eine Versicherungsgesellschaft gegenüber den Verbrauchern nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen zur Verfügung stellen muss (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 12 VVG-InfoV).
Anschlussbehandlung
Nach einem stationären Aufenthalt wegen schwerer Krankheit ist es Patienten oft unmöglich, ohne fremde Hilfe den Alltag zu Hause und im Beruf zu bewältigen. Daher schließt sich an die Behandlung im Krankenhaus im Allgemeinen eine Anschlussheilbehandlung – die AHB – an. Hier wird versucht, Betroffene wieder ausreichend zu mobilisieren, eingeschränkte Funktionen wieder herzustellen und weitere Behinderungen zu vermeiden. Es geht im Wesentlichen darum, einen selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.
Ambulante Behandlung
Von einer ambulanten Behandlung wird im Gesundheitswesen dann gesprochen, wenn sich an einen medizinisch notwendigen Behandlungstermin keine weitere (stationäre) Versorgung und Pflege anschließt, also kein Aufenthalt in einem Krankenhaus über Nacht notwendig ist.
Amalgan
Der Begriff Amalgam wird heute in erster Linie für auf Quecksilber basierende Zahnfüllungen gebraucht. In der Chemie geht die Begriffsdefinition allerdings wesentlich weiter – hier wird allgemein über Amalgam gesprochen, wenn von Quecksilberlegierungen die Rede ist. Die Eigenschaften der Legierung werden unter anderem durch den Gehalt an Quecksilber und die anwesenden Legierungsmetalle bestimmt.
Zum ersten Mal in der Zahnmedizin eingesetzt wurden die Quecksilberlegierungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Heute kommt in der Zahnmedizin das sogenannte Silberamalgam zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um eine Legierung mit einem hohen Silberanteil (mindestens 40 Prozent) sowie Anteilen von
Alveolitis sicca
Die Alveolitis sicca wird auch als Dry Socket Syndrom oder Trockene Alveole bezeichnet und gehört zu den Komplikationen, die nach einer Zahnentfernung auftreten können. Es handelt sich hierbei um eine Entzündungsreaktion, die im Bereich der Alveole entsteht – daher auch die Bezeichnung Alveolitis.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage privatrechtlich zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherten abgeschlossener Verträge. Insofern sind die AVB mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Handel und Bankverkehr vergleichbar. Definiert werden hier Rechte und Pflichten, die für Versicherte und Gesellschaften aus einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag erwachsen.
Über die AVB werden unter anderem
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sobald eine Firma, beispielsweise eine Versicherung, eine Dienstleistung verkauft, werden die Rechte und Pflichten der Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgeschrieben. Die AGB dienen als Grundlage für den Verkauf und müssen vom jeweiligen Vertragspartner zunächst immer erst akzeptiert werden, damit ein Vertrag zustande kommen kann. Allerdings ist es notwendig, dass der Anbieter auf die AGB auch deutlich hinweist. Außerdem dürfen die Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gegen bestehendes Recht verstoßen, da die betreffenden Klauseln sofort ihre Wirksamkeit verlieren würden. Gesetzliche Vorgaben für die Verwendung von AGB sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.