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Karanzzeit

Der Begriff Karenzzeit hat im Alltag mehrere Bedeutungen. So ist die Bezeichnung auf die Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots beim Ausscheiden aus einem Arbeitsvertrag anwendbar. Im Zusammenhang mit dem Versicherungswesen ist die Benutzung des Begriffs in erster Linie dann üblich, wenn es um die Wartezeit geht.

Der Versicherte hat während dieses Zeitraums – obwohl ein gültiger Versicherungsvertrag besteht – keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag. Dabei kann sich die Karenzzeit auf das gesamte Leistungsspektrum eines Versicherungstarifs beziehen oder nur auf Teile.

Weitere Verwendung von Karenzzeiten

Karenzzeiten haben sich in erster Linie für Versicherungsbereiche eingebürgert, in denen biometrische Risiken eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem

1. Berufsunfähigkeitsversicherung,
2. Lebensversicherung und
3. Krankenversicherung.

Gerade die zuletzt genannte Versicherungssparte ist mit ihrer Karenzzeit für die Zahnzusatzversicherung von Bedeutung. Hintergrund: In Bezug auf die Wartezeit beziehen sich die Versicherer bei ihren Zahnzusatztarifen im Regelfall auf die Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung (MB/KK 2009: Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) des PKV-Verbands.

Im Detail sieht § 3 MB/KK 2009 eine allgemeine Karenzzeit von drei Monaten vor. Für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind allerdings besondere Wartezeiten vorgesehen – in Höhe von acht Monaten. Entsprechende Vorgaben tauchen in vielen Tarifen zur Zahnzusatzversicherung auf. Aber: Behandlungen als Unfallfolge fallen nicht unter die Karenzzeitregelung. Parallel kann ein Versicherer vereinbaren, dass mit der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die Wartezeit entfällt.

Der Grund für die Einflechtung der Wartezeit ist recht einfach. Versicherungsunternehmen wollen verhindern, dass Patienten unmittelbar vor dem Arztbesuch die Zusatzversicherung abschließen und sich umgehend auf Kosten der Gesellschaft beim Zahnarzt behandeln lassen.

Wichtig: Die Karenzzeit ist nicht der einzige Aspekt, den jeder Antragsteller für die Zahnzusatzversicherung im Auge behalten muss. Viele Versicherer beschränken in den ersten Versicherungsjahren die Höhe der maximal möglichen Kostenerstattung. Diese Summengrenze wird als Zahnstaffel bezeichnet.

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