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Amalgan

Der Begriff Amalgam wird heute in erster Linie für auf Quecksilber basierende Zahnfüllungen gebraucht. In der Chemie geht die Begriffsdefinition allerdings wesentlich weiter – hier wird allgemein über Amalgam gesprochen, wenn von Quecksilberlegierungen die Rede ist. Die Eigenschaften der Legierung werden unter anderem durch den Gehalt an Quecksilber und die anwesenden Legierungsmetalle bestimmt.

Zum ersten Mal in der Zahnmedizin eingesetzt wurden die Quecksilberlegierungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Heute kommt in der Zahnmedizin das sogenannte Silberamalgam zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um eine Legierung mit einem hohen Silberanteil (mindestens 40 Prozent) sowie Anteilen von

  • Kupfer,
  • Zink,
  • Zinn,
  • Kupfer und
  • Indium.

Je nach genauer Zusammensetzung lassen sich konventionelle und Gamma2-freie Amalgame unterscheiden. Diese haben den Vorteil, dass die reaktive Zinn-Quecksilber-Phase fehlt und somit die korrosiven Begleiterscheinungen der früher gebräuchlichen Füllungen ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Anfertigung einer Füllung hat Amalgam einen großen Vorteil: Anmischgeräte können heute fertig vorbereitete Kapseln mit dem Quecksilber und Alloy (Feilungsmischung; Legierungsmetalle) verarbeiten.

Letztere liegen in Pulverform vor und sind vom Quecksilber durch eine Membran getrennt. Im Anmischgerät wird diese zerstört und die Trituration in Gang gesetzt. Das Ergebnis ist eine plastische Amalgamkugel die – innerhalb der Verarbeitungszeit eingesetzt und angepasst – innerhalb weniger Minuten aushärtet und den Kaubelastungen standhält.

Ist Amalgan gesundheitsschädlich?

Trotz einer immer wieder geführten Debatte in Bezug auf die gesundheitlichen Risiken ist Amalgam heute noch Bestandteil der Regelversorgung von Füllungen – speziell im Backenzahnbereich. Was für den Einsatz von Amalgam als Füllungsmaterial spricht, sind eine hohe Fehlertoleranz, dessen Haltbarkeit und der Kostenfaktor. Dennoch entscheiden sich immer wieder Personen zu einer Entfernung der konventionellen Füllungen, was allerdings eine reine Privatleistung darstellt.

In der Zahnmedizin gelten gewisse Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung von Amalgam bzw. entsprechenden Füllungsarbeiten. Dies gilt besonders bei einer Versorgung von Zahnkaries o.ä. bei Schwangerschaft und eingeschränkter Nierentätigkeit sowie in der Füllungstherapie des Milchgebisses. Abweichungen von der Regelversorgung sind allerdings durch den Patienten selbst zu tragen. Verbraucher, die gänzlich auf Amalgam verzichten wollen, können durch die Zahnzusatzversicherung – entsprechend der Tarifbestimmungen – eine entsprechende Versorgung in Anspruch nehmen.

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