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Ambulante Behandlung

Von einer ambulanten Behandlung wird im Gesundheitswesen dann gesprochen, wenn sich an einen medizinisch notwendigen Behandlungstermin keine weitere (stationäre) Versorgung und Pflege anschließt, also kein Aufenthalt in einem Krankenhaus über Nacht notwendig ist.

Damit erfasst der Begriff ein sehr breites Behandlungsfeld, das von der einfachen ärztlichen Diagnostik in Praxen der niedergelassenen Ärzte über Behandlungen in der Zahnmedizin bis zum minimalinvasiven Eingriff reicht.

Ambulante Behandlungen werden in der Regel von einer breiten Basis der zugelassenen Mediziner getragen – wie Allgemein- und Fachärzten. Eine ambulant stattfindende Behandlung kann aber auch in Krankenhäusern – etwa deren Notfallambulanz – erfolgen. Eine Mischform der ambulanten und stationären Behandlung wäre die teilstationäre Betreuung.

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