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Anschlussbehandlung

Nach einem stationären Aufenthalt wegen schwerer Krankheit ist es Patienten oft unmöglich, ohne fremde Hilfe den Alltag zu Hause und im Beruf zu bewältigen. Daher schließt sich an die Behandlung im Krankenhaus im Allgemeinen eine Anschlussheilbehandlung – die AHB – an. Hier wird versucht, Betroffene wieder ausreichend zu mobilisieren, eingeschränkte Funktionen wieder herzustellen und weitere Behinderungen zu vermeiden. Es geht im Wesentlichen darum, einen selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck kann eine AHB (für die bestimmte Bedingungen, wie die Rehabilitationsfähigkeit usw., erfüllt sein müssen) auf drei Wegen erfolgen: stationär, teilstationär und ambulant. Getragen von der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung, erstreckt sich die Dauer einer AHB in der Regel über einen Zeitraum von 21 Tagen. Je nach Schwere der Erkrankung kann die Dauer der Anschlussheilbehandlung aber auch ausgedehnt werden.

Da die AHB den Behandlungserfolg sichern und ausbauen soll, schließt sie sich im Regelfall umgehend an den stationären Aufenthalt an, hat aber spätestens nach 14 Tagen (oder spätestens nach 6 bzw. 10 Wochen bei einer Strahlenbehandlung) zu beginnen. Beantragt vom behandelnden Klinikarzt, Strahlentherapeuten oder Sozialdienst, ist eine AHB zuzahlungspflichtig. Es fallen für 28 Tage je Kalenderjahr pro Tag Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro für alle Patienten mit Vollendung des 18. Lebensjahres an. Bei einer Trägerschaft der Kosten durch die Rentenversicherung verkürzt sich der Zuzahlungszeitraum.

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