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Aufbisshilfe

Aufbisshilfen kommen bei zahnärztlichen Behandlungen aus verschiedenen Gründen zum Einsatz – etwa bei länger andauernden Eingriffen oder wenn (z.B. aufgrund der Schmerzangst) die Gefahr eines unkontrollierten Zubeißens besteht.

Die Aufbisshilfe erfüllt hier im Wesentlichen die Aufgabe eines Mundspreizers/Mundsperrers und besteht aus zwei seitlichen Flächen, auf welche der Patient beißt. Die dazwischen liegende Brücke blockiert die Zunge. Verwendet wird eine Aufbisshilfe auch dann, wenn mit aggressiven Substanzen – etwa im Rahmen eines Bleachings – gearbeitet wird.

Hier soll die Aufbisshilfe den Kontakt zwischen Gel und Zungenschleimhaut vermeiden. Zusätzlich sorgt die Aufbisshilfe für eine Entlastung der Kiefergelenke während der Behandlung. Übrigens: Sehr oft wird der Begriff Aufbisshilfe mit jenen medizinischen Hilfsmitteln gleichgesetzt, die zur Behandlung von Bruxismus-Patienten verwendet werden.

Hierbei handelt es sich aber um eine Aufbissschiene, die entsprechend eines Kieferabdrucks individuell entsteht. Aufbisshilfen sind dagegen zahnmedizinische Standard-Einwegprodukte.

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