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Diagnostische Leistungen

Zu den diagnostischen Leistungen gehören alle Maßnahmen, die ein Arzt ergreift, um bei einem bestimmten Patienten Krankheitszeichen zu erkennen, zu deuten und auf deren Ursache zu schließen. Allgemein ist die Diagnostik Grundvoraussetzung, um eine zum Beschwerdebild passende Behandlung einzuleiten.

Aufgrund dieser Bedeutung gehören diagnostische Leistungen zum wesentlichen Aufgabenspektrum jedes Arztes – egal welcher Fachrichtung. Allerdings können sich die Herangehensweise und die Ausübung der Diagnostik im Einzelnen sehr stark unterschieden. Diese Tatsache ist nicht nur den verschiedenen Kompetenzen der Fachärzte geschuldet, sondern auch den zur Verfügung stehenden Diagnoseverfahren.Gerade im Zusammenhang mit der fachärztlichen Tätigkeit steht den einzelnen Medizinern eine unterschiedliche Palette an Instrumenten – wie Ultraschall- oder Röntgengeräte – zur Verfügung. Diese apparativen Verfahren koexistieren mit Maßnahmen wie der Anamnese und körperlichen Untersuchung. Diagnostische Leistungen umfassen aber auch laborchemische Verfahren. Hierbei wird beispielsweise die Keimbelastung von Schleimhautschädigungen o.ä. untersucht. Im Bereich der Zahnheilkunde umfasst die Diagnostik neben der eingehenden Untersuchung des Mundraumes auch die Anfertigung von Röntgenbildern, um beispielsweise:
  • in der Tiefe sitzende Entzündungsherde zu lokalisieren,
  • Zahnfehlstellungen zu erkennen oder
  • Behandlungen retinierter Weisheitszähne zu planen.
In den zahnärztlichen Abrechnungsvorschriften (BEMA und GOZ) sind diagnostische Leistungen meist in den allgemeinen Behandlungsbereichen (konservierend-chirurgische Leistungen; Röntgenleistungen) zu finden.

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