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Tarifwechsel

Der Begriff Tarifwechsel wird heute im allgemeinen Sprachgebrauch oft irreführend verwendet – für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem neuen Anbieter. An dieser Stelle handelt es sich eigentlich nicht um einen Tarifwechsel im engeren Sinn, sondern den Wechsel der Versicherung. Aus dieser Tatsache heraus ergeben sich einige Besonderheiten.

Der eigentliche Tarifwechsel beruht hingegen auf der Umstellung des alten Zahntarifs auf ein neues Modell beim gleichen Versicherer mit beispielsweise höheren Leistungen zum gleichen Beitragssatz, einem Minderbeitrag bei gleicher Leistung usw. Das Ziel besteht in der Regel im Erreichen eines – aus Sicht des Versicherungsnehmers – finanziellen Vorteils.

Am Tarifwechsel besonders ist die Tatsache, dass eine Wartezeit – wie sie imVersicherungsvertragsgesetz üblich ist – oder Gesundheitsfragen beim reinen Tarifwechsel keine Rolle spielen. Dies gilt allgemein aber nur für jene Vertragsbestandteile, die mit dem alten Zahntarif identisch sind.

Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer beispielsweise für eine höhere Leistungsqualität, kann der Versicherer für diese Teilbereiche des neuen Vertrags alle Einschränkungen des VVG geltend machen, die auch für einen Neukunden gelten. Problematisch kann die Umstellung in einen neuen Tarif werden, wenn Zahnbehandlungen oder gar Zahnersatz anstehen, da die Leistungen in diesem Zusammenhang niedriger ausfallen können als vom Versicherten angenommen.

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